Erwerb Zusatzbezeichnung Gendermediziner/in DGesGM
Gendermediziner/innen DGesGM® werden

Erlangung der Zusatzbezeichnung Gendermediziner/in DGesGM

Für Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Geschlechtsspezifische Medizin e.V.
besteht die Möglichkeit die marken- und patentrechtlich geschützte Zusatzbezeichnung

Gendermediziner/in DGesGM®

zu erlangen.

Voraussetzung für die Vergabe der Zusatzbezeichnung durch die DGesGM ist der Nachweis spezifischer Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Gendermedizin. Die Vergabe erfolgt nach der Vorlage entsprechender Belege.

Der Praktische Teil der Fortbildung besteht aus dem Nachweis von drei ausführlich dokumentierten Behandlungsfällen aus dem Bereich der Gendermedizin.
Ausführungsbestimmung: Bitte nutzen Sie das Formblatt (Download PDF- bzw. DOC-Dokument siehe weiter unten), um die Gesamtzahl der Behandlungsfälle und Ihre wichtigsten Befunde einzutragen.


Der Theoretische Teil der Fortbildung besteht aus folgenden Elementen:
Nachweis von mind. 40 Stunden Teilnahme an Fortbildungen.

Dazu folgende Ausführungsbestimmung: Ein Drittel der Zeit können zur Vorbereitung und ein Drittel zur Nachbereitung angesetzt werden. Die eLearning Plattform eGender (http://egender.charite.de) ist zurzeit leider nicht nutzbar. Wir bemühen uns, diese zeitnah wieder anbieten zu können. Das heißt, es werden insgesamt 14 Stunden Frontalunterricht oder persönliche Teilnahme an Sitzungen verlangt. Die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung der DGesGM wird mit 4 Stunden anerkannt.

Das Angebot weiterer Fortbildungsveranstaltungen entnehmen Sie bitte dieser Webseite und achten Sie auf die lokalen Angebote in ihrer Umgebung.

 

 
Mit dem Erwerb der Zusatzbezeichnung senden Sie ein Signal an Ihre Patienten/-innen, dass Sie sich für die geschlechtsspezifischen Aspekte ihrer Erkrankung interessieren.